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   LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2020 - L 1 KR 455/17   

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https://dejure.org/2020,76617
LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2020 - L 1 KR 455/17 (https://dejure.org/2020,76617)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.08.2020 - L 1 KR 455/17 (https://dejure.org/2020,76617)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. August 2020 - L 1 KR 455/17 (https://dejure.org/2020,76617)
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  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 9/04 R

    Krankenversicherung - Nichtbestehen eines Anspruchs auf Krankenbehandlung in Form

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2020 - L 1 KR 455/17
    Nach der Rechtsprechung des BSG wird die Leistungspflicht der Krankenkassen bei der Korrektur anatomischer Besonderheiten dadurch begrenzt, dass entweder eine entstellende Wirkung vorliegen oder aber es zu einer Beeinträchtigung von Körperfunktionen gekommen sein muss (BSG v. 19. Oktober 2004 - B 1 KR 9/04 R - juris-Rdnr. 13).

    Eine entstellende Wirkung liegt nach der Rechtsprechung des BSG nur vor, wenn die anatomische Besonderheit bei einem Versicherten so ausgeprägt ist, dass sie von jedermann auf der Straße sofort bemerkt und als auffällig wahrgenommen wird, wenn ihm der Versicherte in Alltagskleidung begegnet (BSG v. 19. Oktober 2004 - B 1 KR 9/04 R - juris-Rdnr. 14).

  • BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R

    Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2020 - L 1 KR 455/17
    Sie vermittelt dem Versicherten (nur) eine vorläufige Rechtsposition, die es ihm erlaubt, sich die Leistung selbst zu beschaffen und es der Krankenkasse nach erfolgter Selbstbeschaffung verbietet, eine beantrage Kostenerstattung mit der Begründung abzulehnen, nach allgemeinen Grundsätzen der GKV bestehe kein Rechtsanspruch auf die Leistung (BSG, Urteil vom 26. Mai 2020 -B 1 KR 9/18 R- zitiert nach dem Terminsbericht 19/20 unter Aufgabe von BSG, Urt. v. 08. März 2016 - B 1 KR 25/15 R - BSGE 121, 40 Rdnr. 25 und zuletzt BSG, Urt. v. 27. August 2019 - B 1 KR 36/18 R).
  • BSG, 26.05.2020 - B 1 KR 9/18 R

    Welche Ansprüche haben Versicherte, wenn sich Krankenkassen zu lange Zeit lassen?

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2020 - L 1 KR 455/17
    Sie vermittelt dem Versicherten (nur) eine vorläufige Rechtsposition, die es ihm erlaubt, sich die Leistung selbst zu beschaffen und es der Krankenkasse nach erfolgter Selbstbeschaffung verbietet, eine beantrage Kostenerstattung mit der Begründung abzulehnen, nach allgemeinen Grundsätzen der GKV bestehe kein Rechtsanspruch auf die Leistung (BSG, Urteil vom 26. Mai 2020 -B 1 KR 9/18 R- zitiert nach dem Terminsbericht 19/20 unter Aufgabe von BSG, Urt. v. 08. März 2016 - B 1 KR 25/15 R - BSGE 121, 40 Rdnr. 25 und zuletzt BSG, Urt. v. 27. August 2019 - B 1 KR 36/18 R).
  • BSG, 27.08.2019 - B 1 KR 36/18 R

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2020 - L 1 KR 455/17
    Sie vermittelt dem Versicherten (nur) eine vorläufige Rechtsposition, die es ihm erlaubt, sich die Leistung selbst zu beschaffen und es der Krankenkasse nach erfolgter Selbstbeschaffung verbietet, eine beantrage Kostenerstattung mit der Begründung abzulehnen, nach allgemeinen Grundsätzen der GKV bestehe kein Rechtsanspruch auf die Leistung (BSG, Urteil vom 26. Mai 2020 -B 1 KR 9/18 R- zitiert nach dem Terminsbericht 19/20 unter Aufgabe von BSG, Urt. v. 08. März 2016 - B 1 KR 25/15 R - BSGE 121, 40 Rdnr. 25 und zuletzt BSG, Urt. v. 27. August 2019 - B 1 KR 36/18 R).
  • BSG, 18.06.2020 - B 3 KR 14/18 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - leistungsrechtliche Genehmigungsfiktion

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2020 - L 1 KR 455/17
    Der weitere für Krankenversicherungsleistungen zuständige Senat des BSG hat sich dem ausdrücklich angeschlossen (Urteile des 3. Senats vom 19. Juni 2020 -B 3 KR 14/18 R, B 3 KR 6/19 R und B 3 KR 13/19 R-, zitiert nach dem Terminsbericht 21/20).
  • BSG, 18.06.2020 - B 3 KR 13/19 R

    Sauerstoff-Langzeit-Therapie mit Flüssigsauerstoff

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2020 - L 1 KR 455/17
    Der weitere für Krankenversicherungsleistungen zuständige Senat des BSG hat sich dem ausdrücklich angeschlossen (Urteile des 3. Senats vom 19. Juni 2020 -B 3 KR 14/18 R, B 3 KR 6/19 R und B 3 KR 13/19 R-, zitiert nach dem Terminsbericht 21/20).
  • BSG, 18.06.2020 - B 3 KR 6/19 R

    Kein Anspruch auf Versorgung mit einem Kompressionstherapiegerät als Hilfsmittel

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2020 - L 1 KR 455/17
    Der weitere für Krankenversicherungsleistungen zuständige Senat des BSG hat sich dem ausdrücklich angeschlossen (Urteile des 3. Senats vom 19. Juni 2020 -B 3 KR 14/18 R, B 3 KR 6/19 R und B 3 KR 13/19 R-, zitiert nach dem Terminsbericht 21/20).
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